Festival ABC

Hier findet ihr die grundsätzlichen Infos zum

LET THE BAD TIMES ROLL OPEN-AIR FESTIVAL

veranstaltet durch den Let The Bad Times Roll e.V.

Diese Festivalordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände. Das Veranstaltungsgelände umfasst das Festivalgelände, die Campingplätze, die Parkflächen und die entsprechenden Zufahrten. Wir behalten uns vor, das Festival-ABC aus wichtigen Gründen (z. B. Sicherheit, behördliche Auflagen, höhere Gewalt) zu ändern.

Änderungen werden unverzüglich bekannt gegeben.

ÜBERSICHT

 

Das nächste Let The Bad Times Roll Open-Air Manslagt
findet am 26. und 27. Juni 2026 in 26736 Krummhörn – Manslagt,
Alte Kreisstr. 1, auf dem Hofgelände der Familie Odens statt.
Bei der Anreise folgt bitte der Ausschilderung vor Ort.

An zwei Tagen spielen für Euch 23+ Bands auf 2 Bühnen.
Einlass auf das Festivalgelände ist am Freitag ca. 14:00 Uhr, am Samstag ca. ab 12.00 Uhr.
Die genaue „Running Order“ findet ihr beizeiten unter diesem Stichwort in der Menüleiste dieser Homepage.
Der Campingplatz befindet sich in der direkten Nähe zum eigentlichen Festivalgelände.

 

ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Eine Zurücknahme der Eintrittskarte ist nur möglich bei der Absage der Veranstaltung durch uns.

Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

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AN- UND ABREISE

Die Anreisezeiten für das Campinggelände:

Donnerstag: 12:00 - 21:00 Uhr

Freitag: 12:00 - 22:00 Uhr

Samstag: 12:00 - 18:00 Uhr

Zufahrt nur mit gültigem Ticket!

Das Infield ist Freitag ab 14.00 Uhr geöffnet.

Auf dieser Homepage findet ihr eine Anfahrtsbeschreibung.

Am Sonntag muss das Campinggelände bis spätestens 13:00 Uhr geräumt sein.

Parken kann man, sofern es die Wetterumstände erlauben (war bisher immer so), direkt am Zelt; ansonsten wie die Tagesbesucher auf den ausgewiesenen Parkplätzen.

Den Anweisungen unserer Einweiser*innen, die uns in diesem Jahr wieder helfen, den Verkehr zu regeln, ist unbedingt Folge zu leisten.

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BAHNHOF

Der nächste Bahnhof befindet sich in Emden. Von dort aus kommt ihr tagsüber mit dem Bus nach Manslagt (direkt am Gelände!) Für die genauen Bahn- und Busverbindungen schaut bitte unter: www.bahn.de bzw. www.vbn.de/fahrplaner

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BARRIEREFREIE TOILETTE CAMPINGPLATZ

Wir werden im vorderen Bereich des Campingplatzes einen rollstuhlgerechten Toilettencontainer aufstellen.

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BÄNDCHENAUSGABE

Auf den Campingplatz gelangt ihr mit eurem gültigen Festival-Ticket. Euer Stoffbändchen erhaltet ihr, wenn ihr das erste Mal auf das Bühnengelände geht, an der Bändchenausgabe, die sich wie immer im Kassenhäuschen befindet.

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BEFAHREN DES FESTIVALGELÄNDES

Das Befahren des Festivalgeländes bzw. des Campingplatzes ist nur für PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t gestattet. Gespanne (Wohnwagen) sind erlaubt, sofern die Zugmaschine ebenfalls nicht mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. FÜR ALLE FAHRZEUGE GILT SCHRITTTEMPO!

Lasst bitte LKW über 3,5t, Unimogs, Selbstbauten und Vergleichbares zuhause! Wohnmobile, die mehr als 3,5t haben, können nach vorheriger Absprache erlaubt werden, werden aber separat gestellt und dürfen während des Festivals nicht bewegt werden. Generell bitten wir darum, Fahrzeuge lediglich zur Anreise und Abreise zu bewegen; Ausnahmen in Einzel- bzw. Notfällen bitte mit dem Ordnungsdienst besprechen.

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BILD- UND TONAUFZEICHNUNGEN AUF DEM FESTIVALGELÄNDE

Das Fotografieren auf dem Festivalgelände mit Kleinbildkamera und Handy zum privaten Gebrauch ist gestattet (siehe auch Stichpunkt Kamera). Die Persönlichkeitsrechte Dritter bitten wir zu beachten.

Das Herstellen von Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung on-/bzw. offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.

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CAMPING

Es stehen euch genügend Campingplätze zur Verfügung. Ihr könnt euer Zelt bei entsprechender Witterung direkt hinter euer Auto stellen. Campen ist nur mit dem Wochenend- oder Samstagticket möglich. (Unbedingt die Anreisezeiten für das Campinggelände beachten). Mit dem Samstagsticket ist die Anreise nur am Samstag möglich. Das Camping ist im Festival-Ticket-Preis bereits enthalten.

Da das Freihalten von Campingflächen organisatorisch einen sehr großen Mehraufwand mit sich bringt und das faire Befüllen der Campingplätze nicht möglich macht, bitten wir alle, die zu unterschiedlichen Zeiten anreisen, aber dennoch am gleichen Platz campen möchten: Trefft euch auf einem Parkplatz kurz vor Manslagt und fahrt dann zusammen zum Festivalgelände. Ansonsten ist das gemeinsame Camping leider nicht möglich.

Solltet ihr euch durch andere Besucher*innen erheblich gestört oder bedroht fühlen, wendet euch bitte umgehend an die Security! Im Pogopalast gibt es am Freitag, Samstag und Sonntag ab 9:30 Uhr Frühstücksangebote.

Das Camping und das Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

ACHTUNG: GASFLASCHEN UND GLASBEHÄLTER SIND AUF DEM GESAMTEN FESTIVALGELÄNDE VERBOTEN! SELBIGES GILT AUCH FÜR TON-, PORZELLAN-, KERAMIKBEHÄLTER. Bitte bringt eure Getränke in TetraPak, PET, Dosen oder Fässern mit. Für Lebensmittel gibt es keine Einschränkungen (z. B. Brotaufstrich-Gläser sind z. Zt. erlaubt). Sollten wir bei der Nachschau irgendwelche Scherben finden, werden wir auch das zukünftig untersagen müssen. TRINKHÖRNER sind selbstverständlich erlaubt!

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EINLASS / EINLASSKONTROLLEN

Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Die Festivalbändchen werden gegen Vorlage der gültigen Eintrittskarte eingetauscht. Besucher*innen wird nach Verlassen des Festivalgeländes der erneute Zutritt nur gewährt, wenn sie ein unversehrtes und verschlossenes Festivalband um ihr Handgelenk tragen. Unverschlossene Festivalbänder sind ungültig.

Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security-Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Diese sind angewiesen, insbesondere beim Betreten des Festivalgeländes eine Taschen- und Leibesvisitation bei den Besucher*innen durchzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, einem/einer Besucher*in den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern, insbesondere dann, wenn verbotene Gegenstände mitgeführt werden, der/die Besucher*in offensichtlich stark alkoholisiert ist, der/die Besucher*in offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der/die Besucher*in eine offensichtlich diskriminierende Einstellung hat. Bei der Verletzung des Jugendschutzes können wir den Einlass ebenso verweigern.

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ERSTE HILFE

Unsere Helfer*innen sind wieder im Einsatz. Meldet euch vor Ort im DRK-Sanitätszelt (im Eingangsbereich), wenn ihr Blessuren habt. Aber auch die Crewmitglieder und Securities sind für euch natürlich jederzeit ansprechbar.

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ESSEN / GETRÄNKE

Für euer leibliches Wohl haben wir natürlich wieder bestens gesorgt. Stände findet ihr auf dem Festivalgelände. Mitgebrachte Getränke (für den Eigenverzehr, nicht in Glasbehältern!!) sind auf dem Campinggelände erlaubt, auf dem Infield nicht.

ACHTUNG: Es herrscht Glasverbot auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

Ein original verschlossenes Tetrapack mit einem alkoholfreien Getränk könnt ihr auch mit auf das Infield nehmen.

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FEUER UND GRILLEN

Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände verboten! Erlaubt sind handelsübliche Gas-Campingkocher mit Gaskartuschen (bitte beachtet dazu auch den Punkt „Gasflaschen“), Campingkocher mit Festbrennstoffen (sog. ESBIT-Kocher) sowie Holzkohlegrills, sofern sie ausschließlich zur Essenszubereitung verwendet werden.

Aufgrund einiger schwerer Unfälle, zum Teil mit lebensgefährlich verletzten Opfern, bitten wir ausdrücklich um einen vorsichtigen, vernünftigen und sachgemäßen Umgang mit Brennstoffen beim Anzünden von Holzkohlegrills!

Spiritus ist KEINE Grillanzündhilfe! Wir empfehlen die Benutzung von nicht-flüssigen Anzündhilfen bzw. von sogenannten Anzündkaminen. Petroleumlampen, Feuerschalen, Brennholz und Fackeln sind verboten!

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FREIHALTEN VON CAMPINGFLÄCHEN / GEMEINSAME ANREISE

Siehe auch: CAMPING

Da das Freihalten von Campingflächen organisatorisch einen sehr großen Mehraufwand mit sich bringt und das faire Befüllen der Campingplätze nicht möglich macht, bitten wir alle, die zu unterschiedlichen Zeiten anreisen, aber dennoch am gleichen Platz campen möchten: Trefft euch auf einem Parkplatz kurz vor Manslagt und fahrt dann zusammen zum Festivalgelände. Ansonsten ist das gemeinsame Camping nicht möglich.

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FRÜHSTÜCKSANGEBOT

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Frühstücksangebot im Pogopalast geben. Frühstück mit Kaffee und belegten Brötchen gibt es am Freitag, Samstag und Sonntag von 09:30 bis 11:00 Uhr.

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GASFLASCHEN

Druckgas- bzw. Flüssiggasflaschen, die mit einem zusätzlichen Druckminderer betrieben werden, sind auf unserem Campinggelände nicht gestattet, es sei denn, sie sind in einem Wohnwagen/Wohnmobil mit entsprechender Sicherung, gültiger Gasprüfbescheinigung und TÜV verbaut. Dies gilt für sämtliches Gas. Also auch für Kohlendioxid, Sauerstoff, Helium usw.! Also auch für den Betrieb von Getränkeschankanlagen!

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GEWALT – WOLLEN WIR NICHT!

Bei mutwilligen Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände, bei erheblichen Verstößen gegen das Festival ABC oder Widerstand gegen die Ordnungsinstitutionen erfolgt ein Platzverweis und die ausnahmslose strafrechtliche Verfolgung.

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GESUNDHEITSSCHÄDEN DURCH LAUTSTÄRKE

Wir weisen darauf hin, dass auf dem LET THE BAD TIMES ROLL OPEN-AIR, insbesondere im Bereich unserer Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden besteht.

Wir sorgen dafür, dass durch geeignete technische Anlagen der/die Besucher*in durch Schallpegel der einzelnen Konzerte keinen Schaden nimmt. Wir haften für Hör- und Gesundheitsschäden nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt worden ist. Absperrungen im Bereich der Bühnen sowie der Lautsprecherboxen, soweit vorhanden, sind zu beachten.

Wir empfehlen hiervon unabhängig, beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie vor den Bühnen einen geeigneten Gehörschutz, wie z. B. Ohrstöpsel, zu verwenden und einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den eigenen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Der Aufenthalt auf dem Bühnengelände, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen und vor den Bühnen, erfolgt auf eigene Gefahr.

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HAFTUNG

Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Sachen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

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HANDEL

Auf dem Veranstaltungsgelände ist es verboten, ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung mit Artikeln jeglicher Art gewerblich zu handeln.

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HAUSRECHT

Das Hausrecht wird von uns, dem LET THE BAD TIMES ROLL e.V. als Veranstalter, sowie unseren Security-Mitarbeiter*innen ausgeübt. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Festivalordnung können wir Platzverweise auf dem Veranstaltungsgelände erteilen.

Der Platzverweis gilt in jedem Fall bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Bei einem ausgesprochenen Platzverweis verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Den Besucher*innen ist es untersagt, verbotene Gegenstände mitzuführen, körperliche Gewalt gegen andere Besucher*innen, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben und/oder anzudrohen, Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher*innen zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten, bauliche Anlagen, Wände, Sachen usw. zu beschmutzen, zu bemalen oder anderweitig zu besprühen, sowie ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis gewerblich zu handeln.

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HINWEISSCHILDER

Bitte beachtet sämtliche Hinweisschilder.

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HOTELS

Alternativ zu den vorhandenen Campingplätzen gibt es auch Hotels und Pensionen in der Umgebung. Gerade für Besucher*innen, die eine weitere Anreise haben oder ihren Aufenthalt nach dem Festival verlängern wollen, ist dies eine attraktive Möglichkeit. Unter dem Menüpunkt „Über uns > Ostfriesland“ findet ihr weitere Informationen auf dieser Homepage dazu.

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HUNDE & HAUSTIERE

Hunde und andere Haustiere sind bei uns nicht erlaubt. In Ausnahmefällen können Hunde nur auf dem Campinggelände erlaubt werden. Generell ist das Tier auf dem Campinggelände an der Leine (kurze Leine, keine Schleppleinen etc.) zu führen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Platzverweis von dem Veranstaltungsgelände mit den entsprechenden Konsequenzen.

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JUGENDSCHUTZ

Natürlich gilt auch bei uns das Jugendschutzgesetz! Das heißt unter anderem: kein hochprozentiger Alkohol an unter 18-Jährige! Bitte versucht gar nicht erst, mit gefälschten Ausweisen oder sonstigem unsere Service-Kräfte zu täuschen, denn dann heißt es für euch: sofortiger Verlust des Festivalbändchens und der Verweis vom Festivalgelände.

Das Jugendamt könnte jederzeit vor Ort die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überwachen.

Es gilt folgendes:
Nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Jugendschutzgesetz sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen sich auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person aufhalten. Im Infield ist der Aufenthalt für begleitete Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres längstens bis 22:00 Uhr gestattet.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen das Infield ab 24:00 Uhr nur mit den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsbeauftragten betreten. Ohne vorstehende Begleitpersonen haben diese das Veranstaltungsgelände (Infield und Campinggelände) bis 24:00 Uhr zu verlassen.

Auch die Security ist angewiesen, die Einhaltung der vorstehenden Regelungen zu kontrollieren und das Jugendschutzgesetz in jedem Fall durchzusetzen. Bringt unbedingt euren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument mit, damit euer Alter nachvollzogen werden kann. Solltet ihr euch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befinden, müsstet ihr – wenn Zweifel daran bestehen sollten, dass ihr bereits 16 Jahre alt seid bzw. 18 Jahre alt seid um 22:00 Uhr bzw. 24:00 Uhr – das Veranstaltungsgelände verlassen.

Bei der Übertragung des Sorgerechts durch die Eltern auf eine andere Person gilt folgendes zur Orientierung: Ist diese Person unter 30 Jahre, akzeptieren wir nur das Sorgerecht für eine Person. Ist die Person über 30, entfällt diese Regelung. Damit soll vermieden werden, dass ein/e 18-Jährige*r die Verantwortung für eine Vielzahl minderjähriger Freund*innen übernimmt. Ein Verstoß, oder sein Versuch, gegen diese Regelung führt zum Verlust des Festivalbändchens und dem Verweis vom Veranstaltungsgelände.

Die Personensorgeberechtigten sollten sich darüber im Klaren sein, dass allein sie die Verantwortung für das Schalten und Walten ihrer Schützlinge übernehmen.

Alle Fälschungen von Dokumenten werden zur Anzeige gebracht und führen zum Verlust des Festivalbändchens.

Eine Vorlage für die Übertragung des Sorgerechts findet ihr hier: Downloads

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KAUTION

Von Besucher*innen, die mit Großmöbeln anreisen (Sofa, Sessel usw.), müssen wir leider eine Kaution in Höhe von 100,00 € nehmen, die sie bei ihrer Abreise mit den Möbeln zurückerhalten. Sollten sie ohne diese Möbel abreisen, dient die Kaution zur Deckung der Entsorgungskosten.

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KAMERAS

Foto-Kameras sind grundsätzlich für private Zwecke erlaubt. JEDOCH: Alle DSLR, DSLM, Bridge- oder Kompaktkameras gelten bei uns als Profikamera und sind somit ausdrücklich verboten. Videokameras sowie Tonband-, MD- und sämtliche andere audiovisuelle Aufnahmegeräte sind ebenso verboten!

Diese zu benutzen ist nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis gestattet und ist 14 Tage vor Beginn des Festivals zu beantragen.

Sollten wir Kenntnis von Fotoaufnahmen nicht akkreditierter Fotograf*innen (mit professioneller Ausrüstung oder zu kommerziellen Zwecken) oder Filmaufnahmen (auch mit Digitalkameras oder Handys) erlangen, behalten wir uns vor, das Speichermedium freiwillig löschen zu lassen oder zur Beweissicherung durch die Polizei konfiszieren zu lassen. Ferner hat man mit einer Schadensersatzforderung seitens der Künstler*innen zu rechnen. Auch im Nachhinein festgestellte Verstöße werden verfolgt. Dabei verweisen wir besonders auf das Verbot, irgendwelche Aufnahmen von Bands online zu stellen.

BITTE haltet euch daran, auch wenn es verlockend ist, seine Erinnerungen ans Festival auf diese Art festzuhalten; denn wir sind nicht daran interessiert, unsere Besucher*innen mit den Folgen einer solchen nicht gestatteten Aufnahme konfrontieren zu müssen.

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KIFFEN

Zu unserem Festival haben auch Minderjährige Zugang. Aus diesem Grund ist das Kiffen auf dem Infield und im Eingangsbereich verboten.

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KINDER

Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Altersnachweis nicht vergessen!) haben in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten freien Eintritt. Kinder sind verpflichtend mit einem ordentlichen Gehörschutz (Micky-Maus) auszustatten. (An der Kasse gegen eine Pfandpauschale ausleihbar, solange der Vorrat reicht!) Eine Nichteinhaltung werden wir nicht dulden und den Aufenthalt auf dem Festivalgelände verbieten.

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MERCHANDISE

Auf dem Infield haben wir einen großen Stand, an dem ihr Merchandise des Festivals sowie aller auftretenden Bands erwerben könnt, sofern uns dieses von Bands zur Verfügung gestellt wird.

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MÜLL

Wir bitten eindringlich darum, euren Campingplatz sauber zu halten und sauber zu hinterlassen. Müllbeutel sind an den Campingplatzeingängen kostenlos erhältlich.

Wir appellieren an euch, die aufgestellten Mülltonnen und Müllcontainer zu benutzen und euren Müll nicht in die Botanik zu werfen. Ihr helft uns damit, unnötigen Ärger zu vermeiden. Bedenkt bitte, dass wir uns auf einer Kuhweide befinden. Zigarettenkippen und sonstiger Müll im Kuhfutter machen sich nicht gut. Dafür bedanken wir uns bereits im Voraus bei euch!

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PARKEN

Parken kann man, sofern es die Wetterumstände erlauben, direkt am Zelt; ansonsten wie die Tagesbesucher auf den ausgewiesenen Parkplätzen.

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PAROLEN

Das Verbreiten extremistischer oder radikaler Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Eine Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

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PROGRAMMÄNDERUNG / WITTERUNGSEINFLÜSSE

Es können beim Festival jederzeit Programmänderungen eintreten. Wir bemühen uns dann um entsprechenden Ersatz. Ansprüche wegen der Absage einzelner Bands oder Künstler*innen bestehen nicht. Änderungen teilen wir unverzüglich auf unserer Website www.let-the-bad-times-roll.com und/oder unseren Social-Media-Seiten Facebook und Instagram bzw. nach Veranstaltungsbeginn am Schwarzen Brett mit, das sich im Kassenbereich befindet.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns aber im Falle einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher*innen vor, diese jederzeit abzusagen oder zeitweilig zu unterbrechen. Im Falle des Abbruches der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf Schadenersatz, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

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RUCKSÄCKE und TASCHEN

Größere Taschen und größere Rucksäcke mit Fächern sind auf dem Infield nicht gestattet. Erlaubt sind: Bauchtaschen, Gürteltaschen, Damenhandtaschen, Fototaschen akkreditierter Fotograf*innen sowie einwandige bzw. dünne Tragetaschen, wie Jutebeutel und Turnbeutel; sprich solche, deren Inhalt leicht zu überprüfen ist.

Definitiv verboten sind herkömmliche Rucksäcke, Laptoptaschen, gepolsterte Umhängetaschen mit Fächern und Sporttaschen.

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RUNNING ORDER

Die Running Order wird ca. 4–6 Wochen vor dem Festival auf unserer Website veröffentlicht.

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SCHWERBEHINDERTE / BEGLEITPERSON, EINTRITT

Schwerbehinderte brauchen ein reguläres Festivalticket. Die Begleitperson einer schwerbehinderten Person hat grundsätzlich freien Eintritt. Voraussetzung: Im Schwerbehindertenausweis muss ein Vermerk stehen, dass der/die Ausweisinhaber*in auf eine Begleitperson angewiesen ist. Der Ausweis muss daher unbedingt mitgeführt und beim Eingangspersonal vorgezeigt werden. Die Rechte der Begleitperson sind die gleichen wie die der schwerbehinderten Person und richten sich nach dem erworbenen Ticket. Wir stellen im Zufahrtsbereich in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Infields Parkplätze zum Ein- und Aussteigen bereit. Die Parkflächen werden den Berechtigten von unseren Ordnern zugewiesen.

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RÜCKFAHRSERVICE

Auch in diesem Jahr haben wir einen Rückfahrservice eingerichtet, der euch am Samstag ab 1 Uhr und Sonntag ab 2 Uhr nach Emden bringt. Der Bus fährt von Manslagt > Pewsum > Hinte > zum ZOB Emden. Der Bus hat nur begrenzte Sitzplätze, fährt aber nach Bedarf auch ein zweites Mal, dann um 2 Uhr bzw. 3 Uhr, diese Route ab. Tickets erhaltet ihr online und an der Kasse und kosten 15 Euro pro Person.

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SECURITY

Das LET THE BAD TIMES ROLL FESTIVAL zeichnet sich besonders durch seine Friedlichkeit aus, und wir hoffen, dass die Jungs und Mädels der Security genau so wenig zu tun haben wie sonst auch immer.

Unsere Security-Mitarbeiter*innen und unsere Crew tragen alle ein Namensschild auf ihrer Arbeitskleidung. Solltet ihr mit einer Auskunft, der Arbeitsweise, der Höflichkeit oder der Freundlichkeit von einzelnen Mitarbeiter*innen nicht zufrieden sein, könnt ihr euch über die Kasse mit diesem Namen an die Leitung wenden, um etwaige Schwierigkeiten aus der Welt zu schaffen.

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STROM AUF DEM CAMPINGPLATZ

Auf dem Campingplatz gibt es leider keinen Strom.

Der Betrieb eigener Aggregate kann untersagt werden, wenn sich andere Gäste gestört fühlen. Bitte stört also die Anwohner*innen und Zeltnachbar*innen nicht durch nächtlichen Lärm.

Von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist das Betreiben der Aggregate nicht erlaubt.

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TAGESTICKETS

Tickets und Tagestickets sind bis zum Tag der Veranstaltung über unseren Onlineshop verfügbar.

Ab Freitag, 14.00 Uhr gibt es Tagestickets an der Abendkasse.

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TOILETTEN

Auf dem Campinggelände befinden sich Mobil-Toiletten und Pissoirs. Die Benutzung ist wie immer kostenlos. Die gespülten Toiletten auf dem Bühnengelände sind ebenfalls kostenlos. Es wird eine ausgewiesene Möglichkeit geben, die Toilettenkassetten von Wohnmobilen zu leeren.

Dies ist in den nicht eindeutig dafür ausgewiesenen Mobil-Toiletten nicht gestattet.

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TROCKENEIS

Trockeneis ist bei uns als gefährlicher Gegenstand eingestuft und darf deswegen auf das gesamte Veranstaltungsgelände nicht mitgebracht werden.

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VERANSTALTER

Der Veranstalter des Open-Air-Festivals ist der LET THE BAD TIMES ROLL e.V. zur Förderung von Rock- und Popmusik in Ostfriesland. Wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Das Vereinsziel ist es, junge Musiker*innen in der Region stärker zu fördern, als allein durch die Veranstaltung eines Open-Air-Festivals möglich wäre. Deshalb stellt der LTBTR e.V. Fördergelder zur Verfügung, die jederzeit beantragt werden können.

Der Verein wird durch Spenden, Beiträge und Fördermittel unterstützt und durch die ehrenamtliche Tätigkeit seiner Mitglieder getragen. Die Vereinsarbeit soll Gelegenheit bieten, generations- und grenzübergreifend Erfahrungen auszutauschen und zu gewinnen.

Der Verein wurde im Mai 2013 mit der Nummer VR200506 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in Aurich eingetragen.

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VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten:

  • Gasflaschen;
  • Glasbehälter und Glasflaschen jeglicher Art;
  • Waffen aller Art (auch gefährliche Gegenstände wie Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.);
  • Selfiesticks;
  • spitze Regenschirme bzw. andere spitze Gegenstände;
  • Fackeln;
  • Kunststoff-Konfetti, -Schnipsel und -Rollen;
  • Musikanlagen, die über die üblichen Car-HiFi-Anlagen hinausgehen;
  • Tonbandgeräte und professionelle Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras;
  • pyrotechnische Gegenstände;
  • Drohnen, Multicopter, Quadrokopter und sonstige Flugkörper;
  • Megafone auf dem Veranstaltungsgelände;
  • verbotene Symbole auf Shirts, Kutten u. a.;
  • Tierabwehrspray;
  • verbotene Substanzen nach dem BTMG;
  • sowie sonstige gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

Werden bei Kontrollen unerlaubte Gegenstände festgestellt, müssen diese von den Besucher*innen ggf. außerhalb des Veranstaltungsgeländes eingelagert oder in einen anderen Bereich verbracht werden. Wird auf das Eigentum an den unerlaubten Gegenständen seitens der Besucher*innen verzichtet, werden diese direkt an den jeweiligen Einlassbereichen entsorgt.

Bei Kontrollen festgestellte illegale Gegenstände werden von der Security bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort sichergestellt, der/die Besucher*in gem. § 127 StPO vorläufig festgehalten und die Polizei umgehend informiert und hinzugezogen.

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VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

Der Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der Verlegung, spätestens bis zum ursprünglichen Veranstaltungstermin.

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VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN

Der/die Besucher*in willigt in die unentgeltliche Verwendung seiner/ihrer Bildnisse und/oder seiner/ihrer Stimme bei Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter oder deren Beauftragten oder sonstigen Dritten legal im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

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ZEITÜBERSCHNEIDUNGEN

Bei uns spielen die Bands ohne Zeitüberschneidungen. Das heißt, ihr könnt alle Bands, die ihr sehen wollt, auch tatsächlich ansehen. Bei weiteren Fragen wendet euch bitte direkt an [email protected] und schreibt sie nicht in irgendwelchen Foren oder sonst wo rein. Verlässliche Aussagen, auf die ihr euch auch berufen könnt, gibt es nur direkt bei uns.

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Danke und viel Spaß beim LET THE BAD TIMES ROLL e.V. – FESTIVAL in Manslagt! :)



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