Festival ABC

 

Hier findet ihr die grundsätzlichen Infos zum 

LET THE BAD TIMES ROLL OPEN-AIR FESTIVAL

veranstaltet durch den Let The Bad Times Roll  e.V.

  

Diese Festivalordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände. Das Veranstaltungsgelände umfasst das Festivalgelände, die Campingplätze, die Parkflächen und die entsprechenden Zufahrten. Wir behalten uns vor, das

ABC jederzeit in Details zu verändern, wenn aktuelle Geschehnisse bzw. Gegebenheiten es erfordern.

(Stand 23.01.2023)

 

ÜBERSICHT
ABSAGE DER VERANSTALTUNG
AN- UND ABREISE
BAHNHOF
BÄNDCHENAUSGABE
BEFAHREN DES FESTIVALGELÄNDES
BEHINDERTENTOILETTE & CAMPINGPLATZ
BILD- UND TONAUFZEICHNUNGEN AUF DEM FESTIVALGELÄNDE
CAMPING
DIEBSTAHL
DUSCHEN & SANITÄR
EINLASS/ EINLASSKONTROLLEN
ERSTE HILFE
ESSEN/GETRÄNKE
FEUER UND GRILLEN
FREIHALTEN  VON  CAMPINGFLÄCHEN
FRÜHSTÜCKSANGEBOT
GASFLASCHEN
GEWALT – WOLLEN WIR NICHT
GESUNDHEITSSCHÄDEN DURCH LAUTSTÄRKE
HANDEL
HAUSRECHT
HINWEISSCHILDER
HOTELS
HUNDE & HAUSTIERE
JUGENDSCHUTZ
KAUTION
KAMERAS
KINDER
MERCHANDISE
MÜLL
PARKEN
PAROLEN
PROGRAMMÄNDERUNG
RUCKSÄCKE und TASCHEN
RUNNING ORDER
RÜCKFAHRSERVICE
SCHWERBEHINDERTE/BEGLEITPERSON, EINTRITT
SECURITY
STROM AUF DEM CAMPINGPLATZ
TAGESTICKETS
TOILETTEN
TROCKENEIS
VERANSTALTER
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
ZEITÜBERSCHNEIDUNGEN

 

ÜBERSICHT 

Das nächste Let The Bad Times Roll Open-Air Manslagt

findet am 28. und 29. Juni 2024 in 26736 Krummhörn – Manslagt,

Alte Kreisstr. 1, auf dem Hofgelände der Familie Odens statt. 

Bei der Anreise folgt bitte der Ausschilderung vor Ort.

 

An zwei Tagen spielen für Euch 21 Bands auf 2 Bühnen.

Einlass auf das Festivalgelände ist am Freitag ca. 15:00 Uhr, am Samstag ca. ab 12.00 Uhr.

Die genaue „Running Order“ findet ihr beizeiten unter diesem Stichwort in der Menüleiste dieser Homepage.

Der Campingplatz befindet sich in der direkten Nähe zum eigentlichen Festivalgelände.

 

ABSAGE DER VERANSTALTUNG

Eine Zurücknahme der Eintrittskarte ist nur möglich bei der Absage der Veranstaltung durch uns.

Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

 

AN- UND ABREISE

Am Donnerstag und Freitag könnt ihr ab 12:00 Uhr aufs Campinggelände.

Das Bühnengelände ist Freitag ab 15.00 Uhr geöffnet.

Auf dieser Homepage findet ihr eine Anfahrtsbeschreibung.

Am Sonntag muss das Gelände bis spätestens 13:00 Uhr geräumt werden.                          

Parken kann man sofern es die Wetterumstände erlauben (war bisher immer so) direkt am Zelt; ansonsten wie die Tagesbesucher auf den ausgewiesenen Parkplätzen.

Den Anweisungen unserer Einweiser*innen, die uns in diesem Jahr wieder helfen, den Verkehr zu regeln, ist unbedingt Folge zu leisten.

 

BAHNHOF

Der nächste Bahnhof befindet sich in Emden. Von dort aus kommt ihr tagsüber mit dem Bus nach Manslagt (direkt am Gelände!) Für die genauen Bahn- und Busverbindungen schaut bitte unter: https://www.bahn.de/ bzw.  https://www.vbn.de/fahrplaner

 

BÄNDCHENAUSGABE

Auf den Campingplatz gelangt ihr mit eurem gültigen Festival-Ticket. Euer Stoffbändchen erhaltet ihr, wenn ihr das erste Mal auf das Bühnengelände geht an der Bändchenausgabe.  

 

BEFAHREN DES FESTIVALGELÄNDES

Das Befahren des Festivalgeländes bzw. des Campingplatzes ist nur für PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5t gestattet. Gespanne (Wohnwagen) sind erlaubt, sofern die Zugmaschine ebenfalls nicht mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. FÜR ALLE FAHRZEUGE GILT SCHRITTTEMPO!

Lasst bitte LKW über 3,5t, Unimogs, Selbstbauten und Vergleichbares zuhause! Wohnmobile, die mehr als 3,5t haben, können nach vorheriger Absprache erlaubt werden, werden aber separat gestellt und dürfen während des Festivals nicht bewegt werden. Generell bitten wir darum, Fahrzeuge lediglich zur Anreise und Abreise zu bewegen; Ausnahmen in Einzel- bzw. Notfällen bitte mit dem Ordnungsdienst besprechen..

 

BEHINDERTENTOILETTE CAMPINGPLATZ

Wir werden im vorderen Bereich des Campingplatzes einen behindertengerechten Toilettencontainer aufstellen.

 

BILD- UND TONAUFZEICHNUNGEN AUF DEM FESTIVALGELÄNDE

Das Fotografieren auf dem Festivalgelände mit Kleinbildkamera und Handy zum privaten Gebrauch ist gestattet (siehe auch Stichpunkt Kamera). Die Persönlichkeitsrechte Dritter bitten wir zu beachten.

Das Herstellen von Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung on-/bzw. offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.

 

CAMPING

Es stehen euch genügend Campingplätze zur Verfügung. Ihr könnt euer Auto bei entsprechender Witterung direkt neben euer Zelt stellen. Campen ist nur mit dem Wochenend-  oder Samstagticket möglich. Mit dem Samstagsticket ist die Anreise nur am Samstag möglich. Das Camping ist im Festival-Ticket-Preis enthalten.

Da das Freihalten von Campingflächen organisatorisch einen sehr großen Mehraufwand mit sich bringt und das faire Befüllen der Campingplätze nicht möglich macht, bitten wir alle, die zu unterschiedlichen Zeiten anreisen, aber dennoch am gleichen Platz campen möchten: Trefft euch auf einem Parkplatz kurz vor Manslagt und fahrt dann zusammen zum Festivalgelände. Ansonsten ist das gemeinsame Camping nicht möglich.

Solltet ihr euch durch andere Besucher*innen erheblich gestört oder bedroht fühlen, wendet euch bitte umgehend an die Security! Im Pogopalast gibt es am Freitag, Samstag und Sonntag Frühstücksangebote.

 

ACHTUNG: GASFLASCHEN UND GLASBEHÄLTER SIND AUF DEM CAMPING- UND FESTIVALGELÄNDE  VERBOTEN! SELBIGES GILT AUCH FÜR TON-, PORZELLAN-, KERAMIKBELHÄLTER. Bitte bringt eure Getränke in TetraPak, PET, Dosen oder Fässern mit. Für Lebensmittel gibt es keine Einschränkungen ( z.B. Brotaufstrich-Gläser sind erlaubt).

TRINKHÖRNER sind selbstverständlich erlaubt!

 

Das Camping und das Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

DIEBSTAHL

Wir haften nicht für gestohlenes oder verloren gegangenes Eigentum.

 

DUSCHEN & SANITÄR

Es wird eine Duschmöglichkeit auf dem Bühnengelände geben. Kalt Duschen wird dort kostenlos möglich sein. Die Duschen sind nur während der Öffnungszeiten des Bühnengeländes zugänglich.

 

EINLASS/ EINLASSKONTROLLEN

Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Die Festivalbändchen werden gegen Vorlage der gültigen Eintrittskarte eingetauscht. Besucher*innen wird nach Verlassen des Festivalgeländes der erneute Zutritt nur gewährt, wenn sie ein unversehrtes und verschlossenes Festivalband um ihr Handgelenk tragen. Unverschlossene Festivalbänder sind ungültig.

Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security – Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Diese sind angewiesen, insbesondere beim Betreten des Festivalgeländes eine Taschen- und Leibesvisitation bei den Besucher*innen durchzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, einem/einer Besucher*in den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Wir sind nicht verpflichtet, den Grund anzugeben.

Ein Grund liegt insbesondere dann vor, wenn verbotene Gegenstände mitgeführt werden; der/die Besucher*in offensichtlich stark alkoholisiert ist; der/die Besucher*in offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der/die Besucher*in eine offensichtlich diskriminierende Einstellung hat. Bei der Verletzung des Jugendschutzes können wir den Einlass ebenso verweigern.

 

ERSTE HILFE

Unsere Helfer*innen sind wieder im Einsatz. Meldet euch vor Ort im DRK-Sanitätszelt, wenn ihr Blessuren habt. Aber auch die Crewmitglieder und Securities sind für euch natürlich jederzeit ansprechbar.

 

ESSEN/ GETRÄNKE

Für euer leibliches Wohl haben wir natürlich wieder bestens gesorgt. Stände findet ihr auf dem Festivalgelände. Mitgebrachte Getränke (für den Eigenverzehr, nicht in Glasbehältern!!) sind auf dem Campinggelände erlaubt, auf dem Festivalgelände nicht. ACHTUNG: Es herrscht absolutes Glasverbot auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

Ein original verschlossenes Tetrapack mit einem alkoholfreien Getränk könnt ihr mit auf das Festivalgelände nehmen.

 

FEUER UND GRILLEN

Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände verboten! Erlaubt sind handelsübliche Gas-Campingkocher mit Gaskartuschen (bitte beachtet dazu auch den Punkt “Gasflaschen”), Campingkocher mit Festbrennstoffen (sog. ESBIT-Kocher) sowie Holzkohlegrills, sofern sie ausschließlich zur Essenszubereitung verwendet werden. Aufgrund einiger schwerer Unfälle, zum Teil mit lebensgefährlich verletzten Opfern, bitten wir ausdrücklich um einen vorsichtigen, vernünftigen und sachgemäßen Umgang mit Brennstoffen beim Anzünden von Holzkohlegrills!

Spiritus ist KEINE Grillanzündhilfe! Wir empfehlen die Benutzung von nicht-flüssigen Anzündhilfen bzw. von sogenannten Anzündkaminen. Petroleumlampen, Feuerschalen, Brennholz und Fackeln sind verboten!

 

FREIHALTEN VON CAMPINGFLÄCHEN / GEMEINSAME ANREISE

Siehe auch: CAMPING 

Da das Freihalten von Campingflächen organisatorisch einen sehr großen Mehraufwand mit sich bringt und das faire Befüllen der Campingplätze nicht möglich macht, bitten wir alle, die zu unterschiedlichen Zeiten anreisen, aber dennoch am gleichen Platz campen möchten: Trefft euch auf einem Parkplatz kurz vor Manslagt und fahrt dann zusammen zum Festivalgelände. Ansonsten ist das gemeinsame Camping nicht möglich.

 

FRÜHSTÜCKSANGEBOT

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Frühstücksangebot im Partyzelt geben. Frühstück mit Kaffee und belegten Brötchen gibt es am Freitag, Samstag und Sonntag von 09:30 bis 11:00 Uhr. 

 

GASFLASCHEN

Druckgas- bzw. Flüssiggasflaschen, die mit einem zusätzlichen Druckminderer betrieben werden, sind auf unserem Campinggelände nicht gestattet, es sei denn, sie sind in einem Wohnwagen/Wohnmobil mit entsprechender Sicherung, gültiger Gasprüfbescheinigung und TÜV verbaut. Dies gilt für sämtliches Gas. Also auch für Kohlendioxid, Sauerstoff, Helium usw.! Also auch für den Betrieb von Getränkeschankanlagen!

 

GEWALT  -  WOLLEN WIR NICHT!

Bei mutwilligen Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände oder Widerstand gegen die Ordnungsinstitutionen erfolgt ein Platzverweis und die strafrechtliche Verfolgung.

 

GESUNDHEITSSCHÄDEN DURCH LAUTSTÄRKE

Wir weisen darauf hin, dass auf dem LET THE BAD TIMES ROLL OPEN-AIR, insbesondere im Bereich unserer Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden besteht. Wir sorgen dafür, dass durch geeignete technische Anlagen der/die Besucher*in durch Schallpegel der einzelnen Konzerte keinen Schaden nimmt. Wir haften für Hör- und Gesundheitsschäden nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt worden ist. Absperrungen im Bereich der Bühnen sowie der Lautsprecherboxen, soweit vorhanden, sind zu beachten.

Wir empfehlen hiervon unabhängig, beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie vor den Bühnen einen geeigneten Gehörschutz, wie z.B. Ohrstöpsel zu verwenden und einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den eigenen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Der Aufenthalt auf dem Bühnengelände, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen und vor den Bühnen, erfolgt auf eigene Gefahr.

 

HANDEL

Auf dem Veranstaltungsgelände ist es verboten, ohne unsere ausdrückliche Genehmigung mit Artikeln jeglicher Art gewerblich zu handeln.

 

HAUSRECHT

Das Hausrecht wird von uns, dem LET THE BAD TIMES ROLL e.V. als Veranstalter, sowie unseren Security – Mitarbeiter*innen ausgeübt. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Festivalordnung können wir Platzverbote auf dem Veranstaltungsgelände erteilen.
Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum 25.06.23, 24:00 Uhr.

Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Den Besucher*innen ist es untersagt, verbotene Gegenstände mitzuführen; körperliche Gewalt gegen andere Besucher*innen, das Personal des Veranstalters oder sonstigen Dritten auszuüben; Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher*innen zu werfen; außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten; bauliche Anlagen, Wände, Sachen usw. zu beschmutzen, zu bemalen oder anderweitig zu besprühen; ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis gewerblich zu handeln.

 

HINWEISSCHILDER

Bitte beachtet sämtliche Hinweisschilder.

 

HOTELS

Alternativ zu den vorhandenen Campingplätzen gibt es auch Hotels und Pensionen in der Umgebung. Gerade für Besucher*innen, die eine weitere Anreise haben oder Ihren Aufenthalt nach dem Festival verlängern wollen, ist dies eine attraktive Möglichkeit. Unter dem Menüpunkt „Ostfriesland“ findet ihr weitere Informationen auf dieser Homepage dazu.

 

HUNDE & HAUSTIERE

Hunde und andere Haustiere sind bei uns nicht erlaubt. In Ausnahmefällen können Hunde nur auf dem Campinggelände erlaubt werden. Generell ist das Tier auf dem Campinggelände an der Leine (Kurze Leine, keine Schleppleinen, etc.) zu führen. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände .

 

JUGENDSCHUTZ

Natürlich gilt auch bei uns das Jugendschutzgesetz! Das heißt unter anderem: kein hochprozentiger Alkohol an unter 18-Jährige! Bitte versucht gar nicht erst, mit gefälschten Ausweisen oder sonstigem unsere Service-Kräfte zu täuschen, denn dann heißt es für euch: sofortiger Verlust des Festivalbändchens!

Das Jugendamt könnte jederzeit vor Ort die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überwachen.

Ebenso gilt folgendes:

Kinder und Jugendliche  bis 15 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände und das Campinggelände mit den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten betreten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Veranstaltungsgelände um 22:00 Uhr verlassen.

Eine erziehungsbeauftragte Person im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz ist jede Person, die über 18 Jahre alt ist, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den tatsächlich Sorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit die ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen ihrer Ausbildung oder der Jugendhilfe wahrnimmt.

Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen das Infield ab 24:00 Uhr nur mit den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsbeauftragten betreten. Ohne vorstehende Begleitpersonen haben diese das Veranstaltungsgelände (Infield und Campinggelände) bis 24:00 Uhr zu verlassen.

Die Security ist angewiesen, das Jugendschutzgesetz in jedem Fall durchzusetzen. Bringt unbedingt euren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument mit! Bei der Übertragung des Sorgerechts durch die Eltern auf eine andere Person gilt folgendes zur Orientierung:

Ist diese Person unter 30 Jahre, akzeptieren wir nur das Sorgerecht für EINE Person. Ist die Person über 30, entfällt diese Regelung. Damit soll vermieden werden, dass EIN/E 18-Jährige*r die Verantwortung für eine Vielzahl minderjähriger Freund*innen übernimmt. Die Personensorgeberechtigten sollten sich darüber im Klaren sein, dass allein SIE die Verantwortung für das Schalten und Walten ihrer Schützlinge übernehmen.

Alle Fälschungen von Dokumenten werden zur Anzeige gebracht.

Eine Vorlage für die Übertragung des Sorgerechts findet ihr hier:  Downloads

KAUTION 

Von Besucher*innen, die mit Großmöbel anreisen (Sofa, Sessel usw.) müssen wir leider eine Kaution in Höhe

von 50,00€ nehmen, die sie zurückerhalten bei ihrer Abreise mit den Möbeln. Sollten sie ohne diese

Möbel abreisen, dient die Kaution zur Deckung der Entsorgungskosten.

 

KAMERAS

Foto-Kameras sind grundsätzlich für private Zwecke erlaubt. JEDOCH: Alle Kameras mit Wechselobjektiv gelten bei uns als Profikamera und sind somit ausdrücklich verboten. Videokameras sowie Tonband-, MD- und sämtliche andere audiovisuellen Aufnahme-Geräte sind ebenso verboten! Diese zu benutzen ist nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis gestattet.

Sollten wir Kenntnis von Fotoaufnahmen nicht akkreditierter Fotograf*innen (mit professioneller Ausrüstung oder zu kommerziellen Zwecken) oder Filmaufnahmen (auch mit Digitalkameras oder Handys) erlangen, behalten wir uns vor, das Speichermedium zu löschen oder zu konfiszieren. Ferner hat man mit einer Schadensersatzforderung seitens der Künstler*innen zu rechnen. Auch im Nachhinein festgestellte Verstöße werden verfolgt. Dabei verweisen wir besonders auf das Verbot, irgendwelche Aufnahmen von Bands online zu stellen.

BITTE haltet euch daran, auch, wenn es verlockend ist, seine Erinnerungen ans Festival auf diese Art festzuhalten; denn wir sind nicht daran interessiert, unsere Besucher*innen mit den Folgen einer solchen nicht gestatteten Aufnahme konfrontieren zu müssen.

 

KINDER

Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Altersnachweis nicht vergessen!) haben in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten freien Eintritt. Kinder sind verpflichtend mit einem ordentlichen Gehörschutz (Micky-Maus) auszustatten. (An der Kasse gegen eine Pfandpauschale ausleihbar, so lange der Vorrat reicht!) Eine Nichteinhaltung werden wir nicht dulden und den Aufenthalt auf dem Festivalgelände verbieten.

 

MERCHANDISE

Auf dem Gelände haben wir einen großen Stand, an dem ihr Merchandise des Festivals, sowie aller auftretenden Bands erwerben könnt,  sofern uns dieses von Bands zur Verfügung gestellt wird.

 

MÜLL

Wir bitten eindringlich darum, euren Campingplatz sauber zu halten und sauber zu hinterlassen. Müllbeutel sind an den Campingplatzeingängen kostenlos erhältlich.

Wir appellieren an euch, die aufgestellten Mülltonnen und Müllcontainer zu benutzen und euren Müll NICHT in die Botanik zu werfen. Ihr helft uns damit, unnötigen Ärger zu vermeiden. Bedenkt bitte, dass wir uns auf einer Kuhweide befinden. Zigarettenkippen und sonstiger Müll im Kuhfutter macht sich nicht gut. Dafür bedanken wir uns bereits im Voraus bei euch!

 

PARKEN

Das Parken ist kostenlos. Inhaber*innen des Festivalwochenendtickets können direkt auf dem Campinggelände parken. Tagesgäste werden auf andere Parkplätze geleitet. Das Campieren auf diesen Parkplätzen ist nicht gestattet. Natürlich wird sich niemand aufregen, wenn ihr in eurem Auto übernachtet, wenn ihr einen zu viel getrunken habt.

 

PAROLEN

Das Verbreiten extremistischer oder radikaler Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Eine Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

 

PROGRAMMÄNDERUNG/WITTERUNGSEINFLÜSSE

Es können beim Festival jederzeit Programmänderungen eintreten. Wir bemühen uns dann um entsprechenden Ersatz. Ansprüche wegen der Absage einzelner Bands oder Künstler*innen bestehen nicht. Änderungen teilen wir unverzüglich auf unser Website www.let-the-bad-times-roll.com mit, bzw. nach Veranstaltungsbeginn am Schwarzen Brett.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns aber im Falle einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher*innen vor, diese jederzeit abzusagen oder zeitweilig zu unterbrechen. Im Falle des Abbruches der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf Schadenersatz, es sei denn uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

RUCKSÄCKE und TASCHEN

Größere Taschen und größere Rucksäcke mit Fächern sind auf dem Infield nicht gestattet. Erlaubt sind: Bauchtaschen, Gürteltaschen, Damenhandtaschen, Fototaschen akkreditierter Fotograf*innen sowie einwandige bzw. dünne Tragetaschen, wie Jutebeutel und Turnbeutel; sprich solche, deren Inhalt leicht zu überprüfen ist.

Definitiv verboten sind herkömmliche Rucksäcke, Laptoptaschen, gepolsterte Umhängetaschen mit Fächern und Sporttaschen.

 

RUNNING ORDER

Die Running Order wird ca. 4-6 Wochen vor dem Festival auf unserer Website veröffentlicht.

 

SCHWERBEHINDERTE/BEGLEITPERSON, EINTRITT

Schwerbehinderte brauchen ein reguläres Festivalticket. Die Begleitperson einer schwerbehinderten Person hat grundsätzlich freien Eintritt. Voraussetzung: Im Schwerbehindertenausweis muss ein Vermerk stehen, dass der/die Ausweisinhaber*in auf eine Begleitperson angewiesen ist. Der Ausweis muss daher unbedingt mitgeführt und beim Eingangspersonal vorgezeigt werden. Die Rechte der Begleitperson sind die gleichen, wie die der schwerbehinderten Person und richten sich nach dem erworbenen Ticket.

 

RÜCKFAHRSERVICE

Samstag- und Sonntagnacht fährt ein Bus vom Veranstaltungsgelände über Pewsum und Hinte zum Busbahnhof in Emden. Die genauen Abfahrtzeiten entnehmt bitte der Website, dem Bookje oder dem Aushang. Tickets können in unserem Online-Ticketshop erworben werden, sobald diese zur Verfügung stehen.

 

SECURITY

Das LET THE BAD TIMES ROLL FESTIVAL zeichnet sich besonders durch seine Friedlichkeit aus, und wir hoffen, dass die Jungs und Mädels der Security genau so wenig zu tun haben, wie sonst auch immer.

Unsere Security Mitarbeiter*innen und unsere Crew tragen alle ein NAMENSSCHILD auf ihrer Arbeitskleidung. Solltet ihr mit einer Auskunft, der Arbeitsweise, der Höflichkeit oder der Freundlichkeit von einzelnen Mitarbeiter*innen nicht zufrieden sein, könnt ihr euch über die Bändchenausgabe mit diesem Namen an die Leitung wenden, um etwaige Schwierigkeiten aus der Welt zu schaffen.

 

STROM AUF DEM CAMPINGPLATZ

Auf dem Campingplatz gibt es leider keinen Strom.

Der Betrieb eigener Aggregate kann untersagt werden, wenn sich andere Gäste gestört fühlen. Bitte stört also die Anwohner*innen und Zeltnachbar*innen nicht durch nächtlichen Lärm.

Von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist das Betreiben der Aggregate nicht erlaubt.

 

TAGESTICKETS
Tickets und Tagestickets sind bis zum Tag der Veranstaltung über unseren Onlineshop verfügbar. Ab Freitag, 15 Uhr gibt es Tagestickets an der Abendkasse.

 

TOILETTEN

Auf dem Campinggelände befinden sich Mobil-Toiletten und Pissoirs. Die Benutzung ist wie immer kostenlos. Die gespülten Toiletten auf dem Bühnengelände sind ebenfalls kostenlos.

 

TROCKENEIS

Trockeneis ist bei uns als gefährlicher Gegenstand eingestuft und darf deswegen nicht auf die Campingflächen oder auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

 

VERANSTALTER

Der Veranstalter des Open-Air-Festivals ist der Let The Bad Times Roll e.V. - Verein zur Förderung von Rock- und Popmusik in Ostfriesland. Wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Das Vereinsziel ist es, junge Musiker*innen in der Region stärker zu fördern, als allein durch die Veranstaltung eines Open-Air-Festivals möglich wäre. Deshalb stellt der LTBTR e.V. Fördergelder zur Verfügung, die jederzeit beantragt werden können.

Der Verein wird durch Spenden, Beiträge und Fördermittel unterstützt und durch die ehrenamtliche Tätigkeit seiner Mitglieder getragen. Die Vereinsarbeit soll Gelegenheit bieten, generations- und grenzübergreifend Erfahrungen auszutauschen und zu gewinnen.

Der Verein wurde im Mai 2013 mit der Nummer VR200506 ins Vereinsregister beim Amtsgericht in Aurich eingetragen.

 

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind:

• Gasflaschen;

• Glasbehälter und Glasflaschen jeglicher Art;

• Waffen aller Art (auch gefährliche Gegenstände wie Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw);

• Selfiesticks;

• Spitze Regenschirme, bzw. andere spitze Gegenstände

• Fackeln;

• Kunststoff- konfetti, -schnipsel und -rollen;

• Musikanlagen, die über die üblichen Car – HiFi – Anlagen hinausgehen;

• Tonbandgeräte und professionelle Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras

• pyrotechnische Gegenstände;

• Drohnen, Multicopter; Quadrokopter und sonstige Flugkörper;

• Megafone auf dem Gelände

• verbotene Symbole auf Shirts, Kutten u.a.;

• Tierabwehrspray

• verbotene Substanzen nach dem BTMG

• sowie sonstige gefährliche Gegenstände jeglicher Art

verboten!

 

Werden bei Kontrollen unerlaubte Gegenstände festgestellt, müssen diese von den Besucher*innen ggf. außerhalb des Veranstaltungsgeländes eingelagert oder in einen anderen Bereich verbracht werden. Wird auf das Eigentum an den unerlaubten Gegenständen seitens der Besucher*innen verzichtet, werden diese direkt an den jeweiligen Einlassbereichen entsorgt.

Bei Kontrollen festgestellte illegale Gegenstände werden von der Security sofort sicher gestellt, der/die Besucher*in

gem. § 127 StPO vorläufig festgehalten und die Polizei umgehend informiert und hinzugezogen.

 

VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

Der Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.

 

VERWERTUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN

Der/die Besucher*in willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seiner/ihrer Bildnisse und/oder seiner/ihrer Stimme bei Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter oder deren Beauftragten oder sonstigen Dritten legal im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwendung in allen gegenwärtigen oder zukünftigen Medien ein.

  

ZEITÜBERSCHNEIDUNGEN

Bei uns spielen die Bands ohne Zeitüberschneidungen. Das heißt, ihr könnt alle Bands, die Ihr sehen wollt auch tatsächlich ansehen. Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte direkt an info@let-the-bad-times-roll.com und schreibt sie nicht in irgendwelchen Foren oder sonst wo rein. VERLÄSSLICHE Aussagen, auf die ihr euch auch berufen könnt, gibt es nur direkt bei uns.

 

Danke und viel Spaß beim LET THE BAD TIMES ROLL e.V. – FESTIVAL in Manslagt! :)

 

Das Open Air Festival 2024 wird gefördert durch

Medienpartner des Let The Bad Times Roll Open Air 2023



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